Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Schloß Holte-Stukenbrock

  1. Ausgangslage

In Schloß Holte-Stukenbrock gibt es derzeit keine ausgewiesene Hundefreilauffläche, auf der Hunde frei und ohne Leine laufen dürfen.

Hundebesitzer sind meist auf Spaziergänge in Waldgebieten oder über Felder angewiesen – meistens mit bestehender Leinenpflicht.

Statistische Daten (Stand 2024):

Gemeldete Hunde: ca. 2.100

Hundesteuereinnahmen: ca. 180.000 € pro Jahr

Einwohnerzahl: ca. 27.500

Anteil Haushalte mit Hund: rund 16 %

  1. Nutzen einer Hundefreilauffläche

Förderung artgerechter Bewegung und Sozialverhalten der Hunde

Entlastung anderer Grünflächen, Spielplätze und Wege

Förderung sozialer Kontakte zwischen Hundehaltern

Attraktivitätssteigerung der Stadt für Hundebesitzer und potenzielle Neubürger

Standorte

a) Pacht eines privaten Grundstücks (z. B. von Landwirten oder Waldbesitzern)

Vorteil: Keine hohen Ankaufskosten, flexible Vertragsgestaltung

Besondere Idee: Pacht eines Waldstücks → geringe Pflege und Reinigungsaufwand, natürliche Abgrenzung, ganzjähr nutzbar

b) Umwidmung städtischer Flächen

Prüfung, ob ungenutzte kommunale Grundstücke geeignet sind.

Finanzierung

Verwendung eines Teils der Hundesteuereinnahmen (z. B. 5–10 %)

Sponsoring durch lokale Unternehmen (Tierärzte, Tierbedarfsgeschäfte,  Hundeschulen)

Förderprogramme des Landes NRW für kommunale Grünflächen & Tierwohl

Umsetzung

Bedarfsermittlung durch Bürgerbefragung

Auswahl und Prüfung geeigneter Flächen, soweit noch ausstehend

Kostenschätzung (Zaun, Tore, Sitzgelegenheiten,  ggf.Wasserstelle)

Erstellen eines Finanzierungskonzepts

Politische Beschlussfassung im Stadtrat

Umsetzung

Eine Hundefreilauffläche ist eine vergleichsweise günstige Maßnahme mit hohem Mehrwert für viele Bürger in SHS. Sie fördert das Miteinander, entlastet andere Flächen und steigert die Lebensqualität in der Stadt. Die Idee einer Waldfläche bietet zusätzlich den Vorteil geringerer Unterhaltskosten und einer natürlichen Umgebung.