Einrichtung einer Hundefreilauffläche in Schloß Holte-Stukenbrock
- Ausgangslage
In Schloß Holte-Stukenbrock gibt es derzeit keine ausgewiesene Hundefreilauffläche, auf der Hunde frei und ohne Leine laufen dürfen.
Hundebesitzer sind meist auf Spaziergänge in Waldgebieten oder über Felder angewiesen – meistens mit bestehender Leinenpflicht.
Statistische Daten (Stand 2024):
Gemeldete Hunde: ca. 2.100
Hundesteuereinnahmen: ca. 180.000 € pro Jahr
Einwohnerzahl: ca. 27.500
Anteil Haushalte mit Hund: rund 16 %
- Nutzen einer Hundefreilauffläche
Förderung artgerechter Bewegung und Sozialverhalten der Hunde
Entlastung anderer Grünflächen, Spielplätze und Wege
Förderung sozialer Kontakte zwischen Hundehaltern
Attraktivitätssteigerung der Stadt für Hundebesitzer und potenzielle Neubürger
Standorte
a) Pacht eines privaten Grundstücks (z. B. von Landwirten oder Waldbesitzern)
Vorteil: Keine hohen Ankaufskosten, flexible Vertragsgestaltung
Besondere Idee: Pacht eines Waldstücks → geringe Pflege und Reinigungsaufwand, natürliche Abgrenzung, ganzjähr nutzbar
b) Umwidmung städtischer Flächen
Prüfung, ob ungenutzte kommunale Grundstücke geeignet sind.
Finanzierung
Verwendung eines Teils der Hundesteuereinnahmen (z. B. 5–10 %)
Sponsoring durch lokale Unternehmen (Tierärzte, Tierbedarfsgeschäfte, Hundeschulen)
Förderprogramme des Landes NRW für kommunale Grünflächen & Tierwohl
Umsetzung
Bedarfsermittlung durch Bürgerbefragung
Auswahl und Prüfung geeigneter Flächen, soweit noch ausstehend
Kostenschätzung (Zaun, Tore, Sitzgelegenheiten, ggf.Wasserstelle)
Erstellen eines Finanzierungskonzepts
Politische Beschlussfassung im Stadtrat
Umsetzung
Eine Hundefreilauffläche ist eine vergleichsweise günstige Maßnahme mit hohem Mehrwert für viele Bürger in SHS. Sie fördert das Miteinander, entlastet andere Flächen und steigert die Lebensqualität in der Stadt. Die Idee einer Waldfläche bietet zusätzlich den Vorteil geringerer Unterhaltskosten und einer natürlichen Umgebung.