Am Donnerstag standen wir mitten auf der Verkehrsinsel in Liemke mit unserem Banner „Hier kann ein Kind sterben“ – während rechts und links der Fahrradweg, Sport- und Bolzplätze, Spielplätze, Kindergarten, Schule und Kirche liegen und die Straße von vielen Autos befahren wird.

Unsere Beobachtung an diesem Tag:
Mehrere Minuten lang starker Verkehr – kein einziges Auto hielt an, um uns die Straße überqueren zu lassen.
Für kleine Kinder, die zwischen Freizeitangeboten und Bildungsstätten hin- und herlaufen, ist diese Situation schlicht lebensgefährlich.

Trotz zahlreicher Forderungen der Liemker Ortsgemeinschaft wird wegen einer Landesvorgabe seit Jahren die Anbringung eines Fußgängerüberwegs abgelehnt. Muss denn erst ein Kind verunglücken, bevor gehandelt wird?

Bisherige Begründung: Das Verkehrsaufkommen sei nicht hoch genug, um die gesetzlichen Kriterien zu erfüllen, die Voraussetzungen für einen Zebrastreifen seien rechtlich nicht erfüllt.

Doch seit März/April 2025 ist klar: Diese sogenannten verkehrlichen Voraussetzungen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO gestrichen worden und gelten nur noch als unverbindliche Empfehlungen. Die neue VwV‑StVO, die am 10.April 2025 in Kraft trat, gibt Kommunen nun weitreichende rechtliche Handlungsfreiheit bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen .

Fazit: Die Ausrede „Verkehrsaufkommen zu niedrig“ zählt nicht mehr. Die Stadtverwaltung hat seit April 2025 Rechtsspielraum

Nicht reden –  handeln statt abwarten!

Wir bleiben dran!