Warum beantragt die CSB eine Aussetzung
der Straßenausbaubeiträge nach KAG §8?
Seit einiger Zeit ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Diskussion. Der Bund der Steuerzahler, sowie auch die Mittelstandsvereinigung der CDU sind der Meinung das auch in NRW die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollten. In verschiedenen Bundesländern (z.B. Bayern und Baden-Württemberg) gibt es schon andere Regelungen. Auch die CSB Schloß Holte- Stukenbrock begrüßt diesen Vorstoß. Auch wir sind der Meinung, dass es sich um ungerechte Beitragsbelastungen handelt. Straßenausbau ist eine Infrastrukturmaßnahme und daher eine Länderangelegenheit und auch von dort zu finanzieren.
Die CSB hat deshalb den Antrag in den Rat gebracht, eine Resolution an das Land NRW mit dem Ziel der Abschaffung des §8 im KAG zu verabschieden.
Des Weiteren haben wir einen Antrag auf Aussetzung aller weiteren Abrechnungen die nach KAG §8 berechnet werden beantragt, damit die Verwaltung der Stadt nicht jetzt Berechnungen anstellt, die später, nach einer Änderung des KAG, wieder neu berechnet werden müssen. Außerdem ist auf Grund der derzeitigen Diskussion damit zu rechnen, dass viele Bürger die Abrechnungen erst einmal anwaltlich in Frage stellen und somit eine Klageflut über die Stadt hereinbrechen könnte. Wir sind der Meinung, dass die Stadt das Risiko für daraus entstehende Kosten minimal halten sollte.




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